Pflegegrad 3 – Welche Unterstützung und Pflegegeld steht Ihnen zu?

Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 3? Erfahren Sie, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen: Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse. Erfahren Sie mehr zur 24h Alltagsbetreuung zu Hause für Senioren.

Viele Familien stehen vor derselben Herausforderung: Der Angehörige erhält die Einstufung Pflegegrad 3, aber kaum jemand kennt genau, welche Gelder und Unterstützungsleistungen der Pflegekasse zustehen. Oft bleiben wichtige Ansprüche ungenutzt.

Pflegegrad 3 bedeutet: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die betroffene Person braucht täglich Unterstützung im Alltag, kann viele Tätigkeiten nicht mehr alleine bewältigen. Die gute Nachricht: Die deutsche Pflegeversicherung nach SGB XI unterstützt die häusliche Betreuung mit klar geregelten Leistungen.

Welche Hauptleistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

1. Pflegegeld (§37 SGB XI)

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Betreuung selbst organisieren – zum Beispiel durch Familienangehörige, Bekannte oder eine selbst organisierte Betreuungskraft im Privathaushalt. ✅ 599 Euro pro Monat Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie können es frei verwenden und üblicherweise als Anerkennung an die betreuende Person weitergeben. Sie können das Pflegegeld auch mit anderen Betreuungsleistungen kombinieren.

2. Ambulante Pflegesachleistung (§36 SGB XI)

Wenn Sie eine zugelassene Betreuungs- oder Pflegedienstleistung in Anspruch nehmen, steht Ihnen monatlich ein Betrag zur Verfügung: ✅ 1.497 Euro pro Monat Dieser Betrag wird direkt mit dem zugelassenen Dienst abgerechnet und dient zur Finanzierung von Alltagsbegleitung, Betreuungsstunden und unterstützenden Haushaltsleistungen.

3. Kombinationsleistung (Pflegegeld + Sachleistung)

Viele Familien wissen nicht, dass sie beide Leistungen mischen können. Beispiel: Sie nutzen einen Teil des Sachleistungsbetrags für stundenweise Betreuung und behalten den anteiligen Teil des Pflegegeldes für Angehörigenbetreuung. Dadurch lassen sich flexible Betreuungslösungen für Ihren Haushalt gestalten.

4. Monatlicher Entlastungsbetrag

Unabhängig von Pflegegeld und Sachleistung steht jedem pflegebedürftigen Menschen (auch bei Pflegegrad 3) zu: ✅ bis zu 131 Euro pro Monat (1.572 Euro im Jahr) Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er kann für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote, Tagespflege oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige verwendet werden. Nicht verbrauchte Beträge können in die nächsten Monate übertragen werden.

5. Weitere wichtige Zusatzleistungen

  • Verhinderungspflege: Wenn die reguläre betreuende Person ausfällt (Urlaub, Krankheit), gibt es jährlich bis zu 1.612 Euro für Ersatzbetreuung.
  • Kurzzeitpflege: Für vorübergehende stationäre Betreuung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit werden bauliche Anpassungen gefördert: bodengleiche Dusche, breitere Türen, Rampen, Treppenlifte oder Umbauten, die die häusliche Betreuung sicherer machen. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Pflegekasse gestellt werden.

Was übernimmt eine 24-Stunden-Alltagsbetreuungskraft bei Pflegegrad 3?

Die Betreuungskraft unterstützt im täglichen Leben, damit Ihr Angehöriger selbstbestimmt zu Hause wohnen kann. Unsere vermittelten Betreuungskräfte übernehmen diese Aufgaben:
✅ Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden
✅ Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe und leichte Haushaltsarbeiten
✅ Spaziergänge, Gesellschaft und Gespräche gegen Einsamkeit
✅ Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Erledigungen
✅ Beobachtung des allgemeinen Wohlbefindens und Dokumentation des Tagesablaufs
✅ Erinnerung an Termine und Medikamenteneinnahme (nicht die medizinische Verabreichung)

❌ Nicht enthalten: Medizinische Pflege, Wundversorgung, Infusionen oder ärztliche Tätigkeiten. Für diese Leistungen brauchen Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst mit Fachpersonal.

Eine 24h-Betreuung im Privathaushalt ist eine beliebte Alternative zum Pflegeheim. Der Senior bleibt in seiner gewohnten Umgebung, behält Privatsphäre und erhält individuelle Aufmerksamkeit. Viele Familien kombinieren diese Betreuung mit den Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 3.


Wie beantragen Sie die Leistungen bei der Pflegekasse?

  1. Antrag stellen: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angebunden). Auch Sie als bevollmächtigter Angehöriger können den Antrag stellen.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ein Gutachter kommt nach Hause und prüft die Selbstständigkeit der Person. Daraus ergibt sich die Einstufung in den Pflegegrad.
  3. Bescheid erhalten: Nach erfolgreicher Einstufung Pflegegrad 3 werden die Leistungen bewilligt.
  4. Leistungen auswählen: Entscheiden Sie sich für Pflegegeld, Sachleistung oder die Kombination. Sie können später jederzeit wechseln.

Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig. Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.


Passt eine 24h-Betreuung zu Ihrer Situation?

Jede Familie ist unterschiedlich. Manche Angehörigen können Teile der Betreuung selbst übernehmen und suchen nur Unterstützung für einzelne Stunden. Andere brauchen eine dauerhafte Rund-um-die-Uhr-Begleitung.

Wir unterstützen Familien mit Pflegegrad 3 dabei, eine passende Betreuungskraft zu finden. Wir klären vorab transparent, wie die Finanzierung über die Pflegeleistungen funktioniert und welche Formalitäten zu beachten sind.

Auch interessant: Wenn Sie einen sicheren, barrierefreien Wohnraum für Ihren Angehörigen schaffen möchten, können Sie den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nutzen – zum Beispiel für einen barrierefreien Einlieger-Bungalow im Garten.

Zusammenfassung

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Sachleistung zur Verfügung, zusätzlich der Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse. Mit einer passenden Alltagsbetreuung können Sie Ihrem Angehörigen ein Leben zu Hause ermöglichen, ohne sofort an ein Pflegeheim denken zu müssen. Wir erklären Ihnen unverbindlich, wie Sie die Leistungen optimal nutzen und eine zuverlässige Betreuungskraft finden.


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Hinweis: Diese Seite dient nur als Ratgeber und stellt keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar.